Sie betreiben eine Photovoltaikanlage, viele haben diese Investition für später oder als Altersvorsorge getätigt. Sehr häufig ist es so, dass die Anlagen hervorragend laufen und die PVA früh bezahlt ist.
Jetzt passiert leider eines, die Erträge der PVA kommenzu Ihrem normalen Einkommen hinzu und erhöhen die steuerliche Progression erheblich. Zudem ist ungewiss, welche Erträge die PVA nach der garantierten Einspeisevergütung erbringt.
Wir haben eine Lösung gefunden, welche Ihnen staatlich gesichert ermöglicht die Erträge von jetzt auf einen späteren Termin zu verschieben, der Ihnen passt.
2022 können Sie so 94 % der Beträge in Ihre Sonnen-Rente von der Steuer als Sonderausgaben geltend machen. Bis zu 25.639 € bei Ledigen und 51.279 € bei Verheirateten.
Bei unserer Sonnenrente können Sie wählen, ob Sie die Beiträge mit einer garantierten Verzinsung, in Sachwerte (z. B. Gold) oder Fondbasiert anlegen möchten. Die Auszahlung ist wie die Einspeisevergütung auch, dann nur monatlich möglich und ist später zu versteuern.
Sie möchten sich nicht für immer festlegen? Kein Problem.
Selbstverständlich können Sie die gewählte Aufteilung für Ihr Guthaben und Ihre Beiträge jederzeit ändern. So können Sie auf Marktveränderungen reagieren.
Wir sind ein Team aus hochqualifizierten Versicherungs- und Finanzprofis.
Unser Anspruch ist es, für unsere Kunden ein Gewinn zu sein. Bei der ausführlichen Beratung wird die komplette Lebenssituation in den Blick genommen. So holen wir das Beste für Sie raus!
Weitere Infos auch unter: www.goetz-versicherungen.de